Transparenz­information zu politischer Werbung
Diese Seite enthält Informationen zur Finanzierung und Einordnung politischer Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung.

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1. Kennzeichnung der Werbung
Bei der beworbenen Maßnahme handelt es sich um politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900.
Diese Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Die Verordnung (EU) 2024/900 verpflichtet Auftraggeber politischer Werbung zur vollständigen Offenlegung aller relevanten Informationen.
Alle nachfolgenden Angaben erfolgen auf Grundlage dieser Verordnung und sind Pflichtbestandteil der Transparenzbekanntmachung.
2. Sponsor / Auftraggeber der Werbung

Eigentümergemeinschaft Quartier am Bahnhof Taufkirchen
Vertreten durch:
  • BÄKO München Altbayern und Schwaben eG
  • B.S. Projekt Taufkirchen GmbH
  • Rock Capital Investment GmbH
  • Gemeinde Taufkirchen
  • Evagelia Rüßmann
Adresse
Eigentümergemeinschaft Quartier am Bahnhof, Eschenpassage 60, 82024 Taufkirchen
Kontakt
3. Politischer Kontext der Werbung
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit folgendem politischen Prozess:
Bürgerentscheide in der Gemeinde Taufkirchen am 12. Juli 2026:
  • Bürgerentscheid 1 – Ratsbegehren „Neugestaltung des Quartiers am Bahnhof – Planung fortführen“.
  • Bürgerentscheid 2 – Bürgerbegehren „Stoppt die Gigantomanie am Bahnhof“
Geltungsbereich: Gemeinde Taufkirchen
4. Medium und Zeitraum der Veröffentlichung
Dauer der Veröffentlichung: 30.06.2026 bis 9.07.2026
Medium: Großflächen
5. Gesamtwert der Ausgaben
Der Gesamtwert der Ausgaben für diese politische Werbemaßnahme beträgt:
Gesamtbudget (brutto): 2.580,00 EUR
Der angegebene Betrag stellt den tatsächlich entstandenen bzw. vereinbarten Gesamtwert der im Zusammenhang mit dieser Werbemaßnahme stehenden Ausgaben dar und umfasst insbesondere:
  • mediale Schaltungskosten,
  • Produktionskosten sowie
  • weitere kampagnenbezogene Ausgaben.
6. Herkunft der finanziellen Mittel
Die Finanzierung der politischen Werbung erfolgt aus privatwirtschaftlichen Eigenmitteln der beteiligten Eigentümer beziehungsweise Investoren des Projekts Quartier am Bahnhof Taufkirchen.
Art der Mittel
Eigenmittel/Unternehmensmittel der beteiligten Eigentümer beziehungsweise Investoren. Es werden keine Spenden, Mitgliedsbeiträge oder öffentlichen Mittel eingesetzt.
Geografische Herkunft der Mittel
Innerhalb der Europäischen Union.
Operative Abwicklung
Die operative Rechnungsabwicklung gegenüber Dienstleistern erfolgt über SCRIVO Communications, Kai Oppel, als beauftragten Kommunikationsdienstleister.
SCRIVO Communications, Kai Oppel, ist nicht wirtschaftlicher Sponsor der Werbung, sondern mit Konzeption, Koordination, Mediaplanung und Umsetzung beauftragt.
7. Informationen zur Ausspielung und zum Targeting
Für diese politische Werbung gilt:
Es wurden keine personenbezogenen Targeting- oder Verstärkungstechniken eingesetzt. Es handelt sich um klassische Außenwerbung an ausgewählten regionalen Standorten.
8. Erstellung der Werbung

Konzeption & Text
Entwicklung der inhaltlichen und kommunikativen Ausrichtung der Kampagne durch SCRIVO Communications, Kai Oppel.
Gestaltung & Koordination
Visuelle Umsetzung und Koordination aller Werbemittel durch SCRIVO Communications, Kai Oppel.
Mediaplanung, Buchung & Umsetzung
Planung, Buchung und operative Umsetzung der Außenwerbung durch SCRIVO Communications, Kai Oppel.
9. Weitere Hinweise
Diese Transparenzinformation bezieht sich ausschließlich auf die konkret beworbene Maßnahme und dient der nachvollziehbaren Einordnung politischer Werbung.
10. Rechtliche Grundlage
Diese Transparenzbekanntmachung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung insbesondere Artikel 11 und Artikel 12
11. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich im Sinne der Verordnung:
Eigentümergemeinschaft Quartier am Bahnhof, Eschenpassage 60, 82024 Taufkirchen
Ausführend: SCRIVO Communications im Auftrag
Ansprechpartner
Kai Oppel, SCRIVO Communications
Diese Transparenzinformation wurde gemäß Verordnung (EU) 2024/900 erstellt und veröffentlicht. Alle Angaben entsprechen dem Stand der Veröffentlichung.